Ausbildungsverpflichtung

Wichtige Informationen

Terminplan zum ausdrucken

 

Das Tool Ausbildungsverpflichtung ist zur Dateneingabe geschlossen.

 

Erhebungstool Ausbildungsverpflichtung

Hier finden Sie den Zugang zum Tool Ausbildungsverpflichtung:

Einstieg Tool Ausbildungsverpflichtung

 

Terminplan Monitoring und Erhebung Ausbildungsverpflichtung Daten 2022

  • 17. Januar 2023

Bitte im Tool Ausbildungsverpflichtung die Verantwortlichen kontrollieren und/oder ändern.

Bitte neue  Verantwortliche in Ihrer Organisation per E-Mail melden an: gigi.griesser@sodas.ch

 

  • 1. Februar 2023 (13.00 - 14.00 Uhr)

Die PowerPoint zum Nachlesen finden Sie hier:

Infoveranstaltung  DIGITAL per ZOOM

   

  • 01.02.2023 – 15.03.2023

Deklaration der Daten 2022 im Tool durch die Institutionen

 

  • 15.03.2023 – 31.03.2023

Überprüfung der Ausbildungsleistung / Validation der Eingaben auf der Basis der Daten und Ergebnisse der jeweils letzten verfügbaren Erhebung

 

  • 01.04.2023 - Verzögerung, Liste wurde erst am 5.4.2023 hochgeladen

Die Liste der Institutionen, welche nach der Datenerhebung einen positiven Saldo aufweisen finden Sie hier

Liste Betriebe mit positivem Saldo

  

  • 01.04.2023 - 30.04.2023 - Verlängert bis 5. Mai 2023

Einkauf- und Verkauf von Punkten - selbständig durch die Institutionen mit anschließender schriftlichen Mitteilung an SOdAS

Formular für den Ein- und Verkauf

 

  • 01.06.2023 - 15.06.2023

Die Ergebnisse der Erhebung werden allen Institutionen schriftlich, mit einer Verfügung, mitgeteilt

 

  •  15.06.2023

Sitzung der Steuerungskommission Ausbildungsverpflichtung

Anträge und Gesuch an die Steuerungskommission müssen 14 Tage vor dem Sitzungstermin

bei der Geschäftsstelle SOdAS eingereicht werden. Anträge oder Gesuche, welche nach dem

1. Juni 2023 eintreffen, werden an der Sitzung nicht behandelt.

 

  • ab 16.06.2023

Rechnungsstellung an die Institutionen mit einem negativen Saldo

  

  • ab 01.09.2023

Auszahlung an Institutionen mit positiven Punkten aus dem Fonds «Bonus-Malus-Ausgleich».

 

Für Informationen wenden Sie sich bitte an:  

Frau Gigi Griesser (gigi.griesser@sodas.ch) oder per Telefon 032 652 87 41.

 

 

Auswertung Datenerhebung 2016, 2017, 2019, 2020, 2021 und 2022

Reglement Ausbildungsverpflichtung - Informationen

Brief an alle Institutionen: Das neues Reglement Ausbildungsverpflichtung der SOdAS tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Information wurde am 28.10.2019 an alle Institutionen versandt. Den Brief können Sie unter folgendem Link nachlesen: Neues Reglement Ausbildungsverpflichtung

 

Die wichtigsten Änderungen im revidierten Reglement wurde Ihnen am 30.10.2019 per Mail zugesandt. Die Zusammenfassung finden Sie unter folgendem Link: Zusammenfassung Änderungen 

 

Gesetzliche Grundlagen / Reglemente (Konzept)

Sozialgesetz: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4670

Sozialverordnung: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4696

Spitalgesetz: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4651

Verordnung über die Spitalliste: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4662

Es erfolgte keine rückwirkende Inkraftsetzung. Die Gesetzesbestimmungen gelten ab 1. Januar 2018.

 

RBB Nr. 2023/1416 vom 4. September 2023

Regierungsratsbeschluss per 04.09.2023

 

RBB Nr. 2019/1493 vom 24. September 2019

Regierungsratsbeschluss per 24.09.2019

 

Gültig ab 01.01.2020

Reglement Ausbildungsverpflichtung nicht universitäre Berufe ab 01.01.2020 

Gültig bis 31.12.2019 (altes Reglement)

Reglement Ausbildungsverpflichtung nicht universitäre Berufe bis 31.12.2019